Energiepass

Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energiepass, seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben, dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden!

Wer sich bis April 2014 die Immobilien-Anzeigen in Zeitungen und sonstigen kommerziellen Medien ansah fand höchstens ab und zu einem Hinweis auf ein Gebäude in Passivhaus- oder KfW-Effizienzhaus-Standard. Die EnEV 2014 will diese Situation ändern: Wer seit dem 1. Mai 2014 eine Immobilien-Anzeige in einem kommerziellen Medium schaltet, weil ein Gebäude ganz oder teilweise verkauft oder neu vermietet werden soll, muss nach neuer EnEV 2014 auch bestimmte Energiekennwerte mit angeben. Wer diesen Energieausweis nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen!

Im Energiepass wird dann in einer Kenngröße abzulesen sein, wie hoch die zu erwartenden Energie bzw. Nebenkosten sein werden. Diese Information gewinnt auch bei ständig steigenden Energiepreisen immer größere Bedeutung. Für den Käufer oder Mieter kann es den Kauf bzw. Mietentscheid beeinflussen. Der Verkäufer wird in Zukunft mehr darauf achten, dass sein Gebäude dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entspricht, will er den Wert steigern oder erhalten. Hier ist eine ausführliche Beratung notwendig, Im Einzelfall können schon kleinere Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Über die KfW-Bank kann der Eigentümer für eine energetische Gebäudesanierung finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Mittel werden durch die neue Regierung deutlich aufgestockt.

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